Der gläserne Konsolenbesitzer

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Published

19.10.2008 11:38

Ich besitze nun seit fast zwei Monaten eine Playstation 3. Diese kann per DSL mit dem Internet verbunden werden und ermöglicht u.a. das Herunterladen von Demos - wobei in Deutschland die meisten Demos aufgrund des Jugendschutzes für alle Nutzer nicht zur Verfügung stehen. Vor dem Nutzen dieses Features stand jedoch die Registrierung im Playstation Network und damit einhergehend das Angeben der vollen Adresse (warum?) und das Akzeptieren von Nutzungsbedingungen, der Endbenutzervereinbarung und der Datenschutzrichtlinie. Dessen Inhalt kann kurz zusammengefasst werden: Im Unternehmen Sony können die Daten zu allen möglichen Zwecken benutzt werden, die Überwachung der Nutzer ist ein Feature und wenn sich ein Unternehmen dem Playstation Store anschließt, dann bekommt es fast ebenso weitreichende Befugnisse über die Daten. Warum das Ganze noch Datenschutzrichtlinie heißt, erschließt sich mir nicht.

So ist das eben, wenn man ein Monopol hat - da gehen die eigenen Konzerninteressen immer vor denen der Kunden, so lange das Produkt sich gut verkauft. Auf dem PC ist die Plattform dagegen weitestgehend offen und jeder kann sich Demos frei im Netz ziehen und dabei seine Anonymität waren. Nunja, ich habe mich für den goldenen Käfig entschieden, also sollte ich nicht meckern.

Heute kam nun eine E-Mail mit der Ankündigung, dass sich die oben genannten drei Dokumente geändert haben: “Vor Kurzem haben wir einige Verbesserungen […] vorgenommen”. Dies hat mit einigen neuen Features der aktuellsten Firmware und des Playstation Network zu tun, doch was sich genau geändert hat und was dies für Auswirkungen auf den Nutzer hat erfährt man nicht. Verbesserungen. Klar, aber für wen? Es gibt keine Nebeneinanderstellung der veränderten Passagen, geschweige denn eine Anzeigemöglichkeit der alten Dokumente. In der Bestätigungs-E-Mail für die Anmeldung im PSN waren die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen natürlich auch nicht angehangen. Und bekommt man in Deutschland nicht ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die AGBs ändern? Sony weist weder darauf hin noch scheint es so eine Möglichkeit auf der Website zu geben. In der globalen Welt sind alle Nutzer vor Sony gleich.

Zumindest gleich gläsern und identifizierbar: Der Link auf die Sony-Seite mit den Dokumenten aus der Ankündigungs-E-Mail heraus erfolgt nicht etwa im Klartext, sondern über eine codierte ID. Das wäre ja auch zu schön, wenn sich ein per PSN gebundener Kunde frei auf den Sony-Seiten bewegen könnte, ohne seine Identität preiszugeben.

Dass es im selben Konzern auch anders gehen kann, zeigt mein MP3-Player. Aber in diesem Markt steht Sony auch im Wettbewerb und muss sich von seinen Konkurrenten abheben. Was lernen wir also daraus: Wettbewerb ist durch nichts zu ersetzen!